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Jugendschutz!

Nationaler Aktionsplan Jugendschutz Gesellschaftliche und technische Entwicklungen stellen den Jugendschutz vor immer neue Herausforderungen. Um schnell, effektiv und erfolgversprechend reagieren und handeln zu können, ist ein kontinuierliches und kooperatives Zusammenwirken aller Akteure eine wichtige Voraussetzung. Die "Arbeitsteilung" zwischen Bund und Ländern in Deutschlands föderalem System weist dem Bund die Aufgabe der Entwicklung des Jugendschutzgesetzes zu. Für die Umsetzung, insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, sind die Länder und die Kommunen zuständig. Ziel des Nationalen Aktionsplans Jugendschutz ist die Förderung der Vernetzung und der Kooperation zur Verbesserung des Jugendschutzes vor Ort. Unter dem Motto „Jugendschutz aktiv“ werden in den Jahren 2011 und 2012 die vielfältigen Aktivitäten und Projekte des Jugendschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene für Akteure, Verantwortliche und alle Interessierten sichtbar gemacht. Erfolgreiche Maßnahmen und Projekte werden vorgestellt und bilden die Basis für einen hilfreichen Erfahrungsaustausch. Die hierfür zu etablierende Projektdatenbank wird einen umfassenden Überblick und die Möglichkeit der unmittelbaren Vernetzung bieten. Die Akzeptanz für die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit wird bei allen Verantwortlichen und Beteiligten intensiviert. Auch Eltern und Erziehende sollen als wichtige Partner sensibilisiert und gestärkt werden.